wie kann denn dies ?



eine verfassungs gemäse ordnung ?
wenn es gar keine vfg partei geben kann !

noch nicht ein mal theoretisch könnte eine partei
die ein verfassungs gemäses programm vor stelle >
einen einzigen wähler er gattern !

wenn sie zb beispiel vor schlagen würde >>>

wir produzieren keine milliarden autos mehr !
zum nachts um 3 auf tanken und gas geben >
wir schliesen tank stellen > des nachts
da diese nicht ein mal des tags legal

wir lassen keine fossilen heizungen mehr zu !
weil diese kriminelle klima kipper ...

wir lassen keine milliarden flüge mehr buchen !
da diese den grönland eis schelf ver rusen
und des halb diesen bald schmelzen
wo dann die meere bis zu 10 meter
an steigen

wir wollen ein gesund heits system !
kein krank mach > arbeit schaff > profit mach
menschen ver nicht > pharma drogen kartell
ver gift ... verseuchung mehr !


sondern wir wollen verantwortbare lösungen !
also fahren wir alle mit dem fahr rad jetzt
wir sind ja nicht körperlich behinderte  

also bauen wir millionen stau seen über all >
als energie speicher > zum fische haben immer >
als solar binnen schiff fahrts wege
zum alle bahn fahrten mit energie

also fahren wir mit modernen segel booten
über all hin über die meere > die vom plastik ge säubert
die schwer metalle entfernt > von den meisten raub fischen
damit wir viel mehr nutz fische fangen können >
weil wir haben ja so viel frei zeit jetzt >

wo wir nicht mehr all diese zeit
ver schleudern müssen > unsere welt zer stören !
in hundert jahr > wenn diese noch xxx millionen jahr ...

weil kann seine welt ver nichten ???
eines menschen würdig ? also entsprechend artikel 1
oder artikel 20a gg

kann denn so eine gewalt verherrlichung rechtens
oder all diese bürger versklavung >>>

wenn doch staatliche zwangs arbeit schaffen
also diese ganze ziel setzung all dieser parteien
nicht ent sprechend dem verbot des artikels 12 gg

natürlich brauchen wir keine winzer genossen schaften
keine bier brauereien > keine konditoren mehr
keine sterbe mittel industrie

weil wir ja jetzt verantwortbar leben dürfen
weil ja alles ent sprechend des grund gesetzes
also alles eines menschen würdig garantiert

brauchen wir nicht mehr saufen um das grauen ver drängen
brauchen wir keine selbst mord ge danken mehr
da ja es eine freude jeden tag > zu leben !



und ... be vor wir ein einzig kohle kraft werk be treiben
lassen wir lieber die be stehenden atom kraft werke laufen
weil fossilien ver gasen auf jeden fall > tod sicher

und sollte ein einziger die vfgo be seitigen wollen
dann kann jeder diesen beseitiger der vfgo > 
be seitigen ohne jeden rechts weg offen

da nur un ge ziefer und raub ge tier
keine menschen würdige ordnung wollen


nach dem vor ge gangenen >
werde wohl jedem mit einem ver stand klar sein
dass diese 10 milliarden säuge tiere weg müssen
bevor es eine vfgo geben kann

also wäre es am besten
diese würden ganz ein fach diese welt er lösen
von sich > dann brauche niemand sie ent sorgen



homo sapiens partei


kann sich das ein mensch vor stellen ?

dass es hier in nur um eines gehe > die voll be schäftigung er schaffen
zum die welt und jeden menschen ver enden > nach zu lesen in jeder zeitung
also die staaliche zwangs arbeit vor schreiben > zum schaden aller
nur um dieser steuern willen > dieser tierischen ein bildung >
der staatlichen macht haberei > der gleich schaltung !

dieser falsch staat also massiv gegen sein grund gesetz ver stose
gegen die menschen würde > gegen den artikel 12 gg >
der staatliche zwangs arbeit ver biete

artikel 20a der die er haltung der um welt ....

und dann noch von diesen werten >
von dieser freiheitlich demokratischen grund odnung
also von der freiheit menschen zu ver sklaven >
die freiheit die welt be enden 

dann noch von einem rechts staat reden
also diese alle hoch wertigen falsch meldungen
des staatlichen probaganda rund funks

dann noch von wissens gesellschaft reden > der weil >
diese alle ver blödungen > diesen massen wahn kreieren
das können doch gar keine menschen sein !

sondern das gerade zu gegen teil > das produkt
dieses darwinischen tier paradieses also !

also wieder um gerade zu das gegen teil
der auf gabe des grund gesetzes > des rechts staat prinzips
wo der staat nur eine auf gabe > die sicherheit garantieren
garantiere diese pest > nur die sicherheit > dieser pest
dieser masse an ein bildungs be schaffungs süchtigen
da sie ja absolut nichts ander zu wollen !
wie gerade zu diese tatsache >
nicht be merken !

wie 3 welt kiege an zetteln >
also den letzten > den krieg gegen diesen sg terror
gegen diesen wider stand  > gegen dieses >
also ihr ratten paradies

bei dem kein mensch auch nur potentiell mit machen kann
der weil es keinen wider stand intern > da dieser ratten staat
jeden wider stand über jahr zehnte > zer quetsche >
mit hilfe seiner ratten > die er produziert
mit seiner ratten gesetz gebung

also gerade zu der gleiche zu stand >
wie vor 80 jahr !

nur werden heute keine juden ver gast >
sondern das ganze klima

nur werden heute keine fremden bomben be nutzt
zum arbeit schaffen > sondern der eigene ab wrack ball ...




wissen sie denn nicht ?

ein jeder staat > habe nur eine auf gabe >
die sicherheit seiner bürger zu garantieren >
nicht dass jetzt schon die felder ausgelaugt
und nur noch sterbe mittel produziert

schon anti biotika > hormone > pharma drogen
überall nach weis bar > und nur schaden ...

nicht dass alle meere > jetzt schon an steigen
schon jetzt verseucht mit plastik und schwer metallen >

nicht dass schon in ab seh barer zeit >
gar kein leben mehr existieren könne irgend wo
da nur noch heises geröll und verdampfende + 100 m meere
da eine 2. venus er arbeitet von diesem welten ver brechen

dieser staat komme also nicht nur seiner auf gabe nicht nach
sonder er bestimme gewalt sam > dass seine bürger auch schaden
also dass auch diese >>> nicht verantwortbar leben dürfen
ohne irgend welche vor handene grund rechts mittel ...

noch mehr >
er ver höhne den bürger mit dieser grund rechte garantie
der weil diese gar nicht ein klag bar > sollte es nicht >>>

im interesse ...
dieser von ihm produzierten welten verbrecher meute sein
weil er dann den grund rechte weg garantiert blockiere

menschen haben also nicht nur nichts zu wollen
von diesem staat > sondern er schade nur jedem homo sapiens
der weil er all diesen schädlingen >

also diesen auto fahrern > diesen zentral heizungen betreibern
diesen fach firmen > der welten zer störung > helfe schaden >
also das staatlich legalizierte > welten ver brechen
konkurierend von diesen universitäten ge lehrt !

diesem satanischen wahn rund funk > SWR
diesen legalisiertem bürger aus raub > 3. reich feger
dieser all gegen wärtigen > ver blödung >
also diesem affen radio > diesem ARD

dieser hoch wertigen falsch dar stellung > in allen medien
dieser ver herrlichung all dieser milliarden schädlinge

dieser glorifizierung eines jeden problemes
arbeit schaffen > arbeits plätze er schaffen
diesem ignorieren einer jeden und allen lösungen !

wo noch nicht ein mal eine partei existiere
die ein mensch über haupt wählen könnte
nur satanische instrumente haben
eine interessen ver tretung
eine wahl möglich keit

und das alles nach zu lesen in dem club von rom
seiner 50 jährigen be standes auf nahme
und in wissen schaftlichen studien >
zb robin dunbar oxford universität

in jeder zeitung kann ein mensch nach lesen
dass eine regierung in madrid > seit hunderten von jahren
seine bürger terroriziere > der weil sie diese jetzt ver hafte
da diese sich nur noch distanzieren wollen von diesem monster !

der weil dieses monster europa > diese ganze monster welt nichts
dagegen unter nehme > also eine ab spaltung faktisch verhindere
also die ver sklavung zum opfer > ein internes problem nenne !

da diese ja fürchten >
dass alle auf ein mal sich distanzieren von ihren peinigern
wir hier träumen von nichts ander wie die totale aus gliederung >
aus dieser blöd republik > die wieder um nur all diese idioten
dieser welt an locke zum jeden menschen helfen schaden

" wir schaffen das schon "

diese banditen republik kann als nicht ein mal möglicher weise
eine verfassungs gemäse ordnung sein > also zb
einen artikel 1 grund gesetz garantieren

da diese alle ja gar nicht zu rechnungs fähig >
faktisch nicht ein mal rechts fähig > also gar keine menschen !
diese also weder recht mäsige wähler >

schon gar keine recht mäsigen amts ihn haber !

nur eine macht er greifung >
also wie 1933 > habe diese an die macht haberei
habe diese seit 60 jahr jeden sich ent wickelnden menschen
in ihren sumpf zerren lassen > sein wirtschafts wunder
seine wander heu schrecken gemeinheit
also dieses idioten ge prahle

wo es nur das materielle verschleudern gebe
und diese freiheit > diese ganze welt un be wohn bar machen
da dieses un ge ziefer > diese vor bildlichen raub tiere
ja gar nichts ander wissen > nie eine möglichkeit
nie einen > eines menschen würdigen staates
erlebt haben !

und wenn diese immer fort nur alle millionen disidenten
ver nichtet >>>> also dies die garantierte >
staatlich zertifizierten welten verbrecher
also diese idioten egoismen aus lese >
dieser idioten egoismen aus lese

die nicht ein mal möglicher weise einen dialog zu stande bringen
nur tierische probaganda

also gar keinen rechts staat verwirklichen können
da für diesen ja eine erarbeiting der realität
zwingend not wendig wäre ....

wenn also die verfassungs gemäse ordnung
seit dieser macht er greifung >

seit dem bestehen dieser banditen republik be seitigt >
dann greife artikel 20 absatz 4 grund gesetz > nur ....
welcher kriminelle > würde diese tatsache an er kennen ?
welcher richter in diesem welten verbrecher verfassungs gericht ?
würde auch nur möglicher weise > diese realität er arbeiten
auf grund zb meiner aus sagen > meiner bericht er stattung
an der ich seit dem bestehen dieser brd arbeite !

also bleibe also nur der weitere ...
wider stand unter artikel 20 absatz 4 grund gesetz !
also jede aktion > die eine verfassungs gemäse ordnung
irgend wann er reichen könnte

da es ja keine ander möglichkeit gebe > da ja alles reine
macht haberei > seitens dieser aller tyrannen produktion !
die nicht ein mal eine verfassungs gemäse partei >
keine grund rechts ein klage möglichkeiten >
auch nur möglicher weise anbieten

diese ja jede grund rechts staatlichkeit
also jede öffentliche realität ver hindern müssen > da nur
ohne öffentliche wahrheit > nur mit dieser affen probaganda
diese macht haberei möglich > also wie vor 80 jahr
diese selbe ein bildungs beschaffung ....


galactic foundation





der sinn des lebens ... für einen menschen > die menschen würdige lebens weise erleben ... für alle garantieren > ver wirklichen ! da nur dann > eine welt diskutabel > der weil nur diskutable .... diskutieren ! und nur durch diskusion werde die realität für alle sicht bar ...... und nur bei einer realität als basis > werde eine rechts sprechung möglich ! der weil nur diskusions fähige > ver antwortliche ! werde also eine zukunft gestalten erst möglich ....
vom sinn und un sinn
galaktischer design




diese all ge mein heit aber > keine mensch heit > sondern ? ein technologisches affen rudel ! das voll kommen schizophren .... seiner tierischen ein bildungs beschaffung fröhne seiner tierischen ver wöhnt heit seiner tierischen macht haberei ! wo un mittel bar geltendes recht aber > also dieses grund gesetz ver höhnt > natürlich niemals richtig aus ge legt ! da es diesen tierchen > ja an bewust sein fehle da es bei dieser masse > nur auf die perpetierung dieser aller tierischen köstlich keiten ! dieser stein zeitlichen glatiatoren kämpfe >
dieser tierischen vor bilder ! wo ein be wust sein nur störe .... wo die aus wahl > ja diese niedrigen triebe be vor zuge ! wo jeder tierisch .... schizophrene zähle > der weil jeder an satz weise > da beginnende homo sapiens nur störe > da er ja keine kriminelle ein bildungs beschaffung keine kriminellen ver wöhntheiten > keine psycho pathischen krankheiten aus koste ! also diese paranoide ... diese ab neigung allen höheren lebens und nur das er wünscht > da nur das steuern .... macht und ablenkung von dieser krankheit bringe > also das wichtigste über haupt ! kein bewust werden ..... nur der massen wahn als referenz !


zu tode gefoltert





die religions frei heit ...


so wie sie jetzt aus gelegt > sei im wider spruch zu artikel 1 grund gesetz weil wenn wir da von aus gehen > dass die würde des menschen un an tast bar dann kann ja ein bürger nicht da von aus gehen dass er seine menschen und seine welt ver nichte und das sei ja gerade zu bei dieser >>> wander heu schrecken wirt schaft der fall und diesem glauben > dass jeder glauben könne > dass er seine menschen und seine welt seinem idioten egoismus vor ziehe das wäre ja dann nur möglich > wenn wir von der würde der wander heu schrecken aus gehen > das aber sei ja ver boten unter artikel 1 gg der ja definitiv > den menschen nenne ! wir können natürlich sagen > natürlich kann der bürger glauben dass sein bart weg oder dass er ewig wachse > oder irgend wo > zwischen diesen ... oder dass sein hemd schwarz oder weis oder irgend welche farbe oder er einen hut trage oder was auch immer ... aber die priorität beim glauben an seine welt so lange er halten wie möglich > die sicher heit seiner welt und seiner aller menschen > oder den menschen nicht zu ver sklaven zum seine welt ver recken da mit kann es keinerlei frei heit geben > sonst werde artikel 1 gg sofort tangiert > also nicht ver wirklicht und dieser sei un ver rück bar > die erste priorität alle ander artikel > sind ja modifizierbar > sogar gesetzlich definier bar aller dings wieder um ... unter vor be halt von artikel 19 gg also dass der wesens ge halt des grund gesetzes nicht tangiert werden könne also kann es die partei der schwarzen > der roten > der grünen > der gelben und der blauen geben > aber allen muss artikel 1 gg > also die würde des menschen > als erste priorität gemein sam ... also muss es quasi eine staats religion geben ! daran führe weder > das grund gesetz > noch die realität daran vor bei ...





 galactic central information
 

verfassungs gemäse ordnung ?


wenn die grund rechte in 1 monat verjähren ? wenn es gar keine garantierte klage möglichkeit > für grund rechts ver stöse seitens des staates ? wenn es daraus folgend keinen wider stand unter artikel 20 absatz 4 genau wie es keinen effektiven wider stand vor 70 jahr .... wenn raub getier ver herrlicht ..... und jeder mensch zu tode schikaniert über all !

wenn es millionen staatlicher zwangs arbeit ?
zu jeden bürger zu tode ver zweifeln .....
ihn zum mit täter machen !


den galileo fertig machen
galaktischer design



wenn die parteien > den massen wahn zum welt verbrechen an fachen ! und das nicht wie vor 70 jahr > sondern konkurierend heute .... der weil dieses banditen verfassungs gericht keiner lei grenzen zu dieser verfassungs widrig keit .... setze !


galaktische nation





Präambel Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,
hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.
Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. I. Die Grundrechte


 Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten
als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Artikel 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden,
wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung
und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Artikel 7 (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.
Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet.
Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen.
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen
sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen
und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist. (5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder,
auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll
und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht. (6) Vorschulen bleiben aufgehoben.
Artikel 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Artikel 9 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung
oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden,
ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten,
die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Artikel 10 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes
oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird
und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Artikel 11 (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden,
in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden
oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes,
zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung
oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Artikel 12 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen,
für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Artikel 12a (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften,
im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.
Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.
Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf
und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht. (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind,
können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung
einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden;
Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben
oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig.
Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden;
Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig,
um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen. (4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen
sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden,
so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden. (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden.
Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind,
kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden.
Satz 1 findet insoweit keine Anwendung. (6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden,
so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben,
durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.
Artikel 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet
und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. (3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat,
so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen,
in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert
oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper.
Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden. (4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr,
dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden.
Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden;
eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. (5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen,
kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden.
Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig,
wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. (6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4
und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel.
Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus.
Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle. (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen,
auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot,
zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Artikel 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen,
das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit
und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Artikel 15 Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz,
das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Artikel 16 (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes
und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen
an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden,
soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Artikel 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,
in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz,
das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen
unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden. (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage,
der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung
noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.
Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird,
solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird. (4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen,
die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt,
wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden
und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen. (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander
und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß,
Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Artikel 17 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden
an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Artikel 17a (1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes
während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
(Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17),
soweit es das Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden. (2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen,
daß die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden.
Artikel 18 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3),
die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10),
das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht,
verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Artikel 19 (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann,
muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt. II. Der Bund und die Länder Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 20a Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen
und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht
durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Artikel 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei.
Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel
sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen,
die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen
oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. (3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.





 >>> aber .... diese dürfen den wesens gehalt des grund gesetzes nicht ver ändern !!!

siehe artikel 19 ua

und da durch die verfassungs gemäse ordnung dauer haft beseitigen >
wie das folgende ....
und das .... nur eines von vielen !




dies ... also kein rechts staat > da es keine rechts behelfe > sobald die sache > den massen wahn und seine grund rechts verstöse > tangiere .... weil dann be stehe kein rechts behelf > sondern dieses system der gleich schaltung werde der artig paranoide > auf dass jeder ver zweifelt ! der auch nur versuche > seine grund rechte ein zu klagen ! der vor gegebene " rechts behelf " werde also zum ver zweifelungs behelf .... der " rechts staat " werde zum ver zweifelungs staat ! sobald dies > diesem in seine kram passe ! da all diese ver zweifelungs macht haber > staatlich aus gebildet > und von massen wahns gnaden ins amt gehoben ..... deshalb diese .... alles an alphabethen sobald die sache den massen wahn be treffe ! dann kommen fort laufend > neue bescheide konträr zu unserem grund gesetz > dann kommen dauernd neue bescheide für neue zahlungen ! dieser un rechts instanzen > bis der bürger ver hungere > weil bei ihm ein ge brochen > und seine konten aus geraubt .....


der sinn des lebens


Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

III. Teil: Fünfzehnter Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8 a (§§ 90 bis 96)

22.12.2010

§ 90



(1) Jedermann kann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, Artikel 33, 38, 101, 103 und 104 des Grundgesetzes enthaltenen Rechte verletzt zu sein, die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben.

(2) Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.

(3) Das Recht, eine Verfassungsbeschwerde an das Landesverfassungsgericht nach dem Recht der Landesverfassung zu erheben, bleibt unberührt.

§ 91



Gemeinden und Gemeindeverbände können die Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, daß ein Gesetz des Bundes oder des Landes die Vorschrift des Artikels 28 des Grundgesetzes verletzt. Die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ist ausgeschlossen, soweit eine Beschwerde wegen Verletzung des Rechtes auf Selbstverwaltung nach dem Rechte des Landes beim Landesverfassungsgericht erhoben werden kann.

§ 91a



(weggefallen)

§ 92



In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.

§ 93



(1) Die Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Monats zu erheben und zu begründen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder formlosen Mitteilung der in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung, wenn diese nach den maßgebenden verfahrensrechtlichen Vorschriften von Amts wegen vorzunehmen ist. In anderen Fällen beginnt die Frist mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht zu verkünden ist, mit ihrer sonstigen Bekanntgabe an den Beschwerdeführer; wird dabei dem Beschwerdeführer eine Abschrift der Entscheidung in vollständiger Form nicht erteilt, so wird die Frist des Satzes 1 dadurch unterbrochen, daß der Beschwerdeführer schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle die Erteilung einer in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung beantragt. Die Unterbrechung dauert fort, bis die Entscheidung in vollständiger Form dem Beschwerdeführer von dem Gericht erteilt oder von Amts wegen oder von einem an dem Verfahren Beteiligten zugestellt wird.

(2) War ein Beschwerdeführer ohne Verschulden verhindert, diese Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Rechtshandlung nachzuholen; ist dies geschehen, kann die Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden. Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist ist der Antrag unzulässig. Das Verschulden des Bevollmächtigten steht dem Verschulden eines Beschwerdeführers gleich.

(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes erhoben werden.

(4) Ist ein Gesetz vor dem 1. April 1951 in Kraft getreten, so kann die Verfassungsbeschwerde bis zum 1. April 1952 erhoben werden.

§ 93a



(1) Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung.

(2) Sie ist zur Entscheidung anzunehmen,

a.
soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt,
b.
wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht.

§ 93b



Die Kammer kann die Annahme der Verfassungsbeschwerde ablehnen oder die Verfassungsbeschwerde im Falle des § 93c zur Entscheidung annehmen. Im übrigen entscheidet der Senat über die Annahme.

§ 93c



(1) Liegen die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 Buchstabe b vor und ist die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, kann die Kammer der Verfassungsbeschwerde stattgeben, wenn sie offensichtlich begründet ist. Der Beschluß steht einer Entscheidung des Senats gleich. Eine Entscheidung, die mit der Wirkung des § 31 Abs. 2 ausspricht, daß ein Gesetz mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht unvereinbar oder nichtig ist, bleibt dem Senat vorbehalten.

(2) Auf das Verfahren finden § 94 Abs. 2 und 3 und § 95 Abs. 1 und 2 Anwendung.

§ 93d



(1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.

(2) Solange und soweit der Senat nicht über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entschieden hat, kann die Kammer alle das Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffenden Entscheidungen erlassen. Eine einstweilige Anordnung, mit der die Anwendung eines Gesetzes ganz oder teilweise ausgesetzt wird, kann nur der Senat treffen; § 32 Abs. 7 bleibt unberührt. Der Senat entscheidet auch in den Fällen des § 32 Abs. 3.

(3) Die Entscheidungen der Kammer ergehen durch einstimmigen Beschluß. Die Annahme durch den Senat ist beschlossen, wenn mindestens drei Richter ihr zustimmen.

§ 94



(1) Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Verfassungsorgan des Bundes oder des Landes, dessen Handlung oder Unterlassung in der Verfassungsbeschwerde beanstandet wird, Gelegenheit, sich binnen einer zu bestimmenden Frist zu äußern.

(2) Ging die Handlung oder Unterlassung von einem Minister oder einer Behörde des Bundes oder des Landes aus, so ist dem zuständigen Minister Gelegenheit zur Äußerung zu geben. (3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, so gibt das Bundesverfassungsgericht auch dem durch die Entscheidung Begünstigten Gelegenheit zur Äußerung.

(4) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar oder mittelbar gegen ein Gesetz, so ist § 77 entsprechend anzuwenden.

(5) Die in den Absätzen 1, 2 und 4 genannten Verfassungsorgane können dem Verfahren beitreten. Das Bundesverfassungsgericht kann von mündlicher Verhandlung absehen, wenn von ihr keine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist und die zur Äußerung berechtigten Verfassungsorgane, die dem Verfahren beigetreten sind, auf mündliche Verhandlung verzichten.

§ 95



(1) Wird der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, so ist in der Entscheidung festzustellen, welche Vorschrift des Grundgesetzes und durch welche Handlung oder Unterlassung sie verletzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht kann zugleich aussprechen, daß auch jede Wiederholung der beanstandeten Maßnahme das Grundgesetz verletzt.

(2) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung stattgegeben, so hebt das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung auf, in den Fällen des § 90 Abs. 2 Satz 1 verweist es die Sache an ein zuständiges Gericht zurück.

(3) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz stattgegeben, so ist das Gesetz für nichtig zu erklären. Das gleiche gilt, wenn der Verfassungsbeschwerde gemäß Absatz 2 stattgegeben wird, weil die aufgehobene Entscheidung auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruht. Die Vorschrift des § 79 gilt entsprechend.

§ 95a



(weggefallen)

§ 96



(weggefallen)




homo sapiens ?

stein zeit liche macht habereien aus kostende !

mit hilfe ihrer staatlichen aus bildung
zum faktischen an alphabeten ...

die nicht ein mal ihr grund gesetz lesen 
können ..... wollen ... dürfen !


dieses be weise .... dass einem volke >
ein ander system auf drängen > zwangs weise

nichts bringe > 
nur eine andere version seiner vor herigen lage

es weiter hin be weise > 
dass die idee der usa nichts wert >

weil sie selbst genau das problem >
sonst würden sie doch schon lange die lage er fasst
und eine ver wirklichung der ver fassung .....

garantiert !

aber ... 
sie garantieren ja das selbe schein system bei sich selbst .....

und auf dieser ganzen welt !

zum wohle ihrer .... ohn machts wirtschaft > 
arbeiten über all leute 8 stunden !

auf dass andere gar nichts zu tun .....
also dass alle nichts zu wollen > 

wie in ohn macht fallen ..... vor all diesem arbeiten
oder all dieser lange weile 

wir brauchen also zu erst eine 20 stunden woche
auf dass alle was zu wollen !

also zeit haben und eine möglichkeit > zum denken > diskutieren 

und

natürlich brauchen wir menschen würdige ver hält nisse !
also kein ge tier > schon gar kein raub getier ....

weil tiere sind ja garantiert nicht 
an einer vfgo interessiert !

genau wie ja die eva .... 
also die ursache aller probleme ....

mit ihrer adam aus lese !


daraus folgend .... 
kann eine freiheitlich demokratische grund ordnung 

gar kein grund gesetz ver wirklichen >
nur die freie aus plünderung der planetarischen resourcen
der ver sklavung des menschen zum beute geier !

kann gar keine ver antwortliche menschen tolerieren !
nur wahn sinnige > die vom auf schwung schwärmen ....

müssen > sonst sie nicht mehr erlaubt im welt ver brechen !

des halb brauchen wir zwingend über all auf dieser welt 
grund gesetze .... und diese ver wirklicht >

nicht zum bürger ver höhnen ..... 
und kriminelle ein bildung be schaffen !


galaktische nation




eine ver fassungs gemäse ordnung ?

ein demokratisch organiziertes welt ver brechen !
wo die mehr heit bestimme > 


> dass wehrlose resourcen ver schleudert 
and von nach haltigkeit ge redet !

> dass ein wehrloses klima ge kippt 
und von klima schutz geprahlt !

> dass wehrlose bürger ver nichtet
und von dieser tierischen frei heit .... 
der kriminellen ein bildungs beschaffung !!!

> dass die grund rechte in einem monat ver jähren
und es keine garantierte klage möglichkeit
für diese alle grund rechts ver stöse !

> dass sich die garantierten welt ver brecher ab schaffen
auf dass die nicht zertifizierten gar nichts zu tun
ausser konsumieren .... als opfer .... diesen quatsch !

> dass die würde des tieres geschützt
der weil die würde des menschen 
von diesen staatlich lizenzierten tieren zer treten 
durch endloses auf drängen von diesen tieren !


da keiner wisse was denn menschen ? 
da alles tierische macht haberei !
von diesen mit tieren auf gewachsenen tier kindern .....
deshalb nur tierische werte herrschen !

die faktische an alphabeten 
weil keiner dieses alles be stimmende grund gesetz 
zu lesen im stande .... 

wer wird denn ?
diese tierische freiheit ein schränken !
wenn dies die einzige qualität und angebot ....

für den end sieg über alles inteligente leben !



die vereinte strategie ..... also > jeden da von über zeugen
dass das demokratische ver brechen > der erfolg >
natürlich voll schein heilig 
 
derweil eine menschen würdige zukunft das ver sagen !

daraus folgend > dann die mit täter fort laufend be stätigt 
in ihrem wahn von der grosen beute

der weil die opfer ohn mächtig > 
sich nicht ein mal organizieren 

können ! ... da diesen der wert ihrer fehle !
sie ja total ver blödet .... durch diese endlose propaganda
diese staatliche authorität der macht haberei ....

und das was alle ver eint >
voll kommen un diskutabel > diskusions un fähig ... sein !

da ja das ganze eine einzige blamage ....
also diese Blamagen Republik Deutschland


das drama



deshalb all diese .... nicht ein mal ziele diskutable > daraus folgend nur die kriminelle ein bildungs beschaffung als existenz grund lage > bleibe ! daraus folgend dieses alles .... eine grantiose realitäts ver weigerung deshalb dies gar kein rechts staat ! da zu einer rechts sprechung .... ja zwingend und prinzipiell die realität er forderlich daraus folgend > jede klage > die diese realitäts ver weigerung tangiere .... ab ge wiesen > durch eben dieses blamagen verfassungs gerichts gesetz ! bvfgg da diese ganze macht haberei ja sofort zu ende würde eine mensch heit mit weis heit .... diese blamage konfrontieren > natürlich voll kommen gewalt frei ..... deshalb muss die bevölkerung fortlaufend in ihrer inteligenz be leidigt ! auf dass ihr die > also ihre eigene wert schätzung fehle ....

und sie gleich geschaltet der masse in den tod .....



galaktischer zentral rat


der massen wahn > 
un mittel bar geltendes recht !

er be stimme .... 
dass ver blödung > ver zweifelung > ver sklavung 
des bürgers erste pflicht > für ihn selbst und andere !

und sollte er dies nicht für seine sterbe zeit be achten !
werde er gleich zu sterbens länglich einzel haft ....
wenn nicht zur zwangs weisen ein weisung ins psychiatrische 

und nur die jenigen > die ganz leistungs fähig 
diese tierische macht habereien aus kosten ....
und diese sinnlose arbeit und katastrophen schaffen >

werden ins amt ge hoben > vom all mächtigen massen wahn
der weil die grund rechte in einem monat ver fallen
in einem jahr ver jähren > 

und garantiert werden sie natürlich über haupt nicht !
da jede menge falsch instanzen > eine solche ein fach iqnorieren !

daraus folgend die ver fassungs gemäse ordnung dauer haft be seitigt 
und nur der wider stand unter artikel 20 absatz 4 für jeden homo sapiens ....


information galaktisches zentrum



diese alle .... können also gar keine menschen !

sondern von dieser millionen satanischen macht haberei >
be wacht über all von staatlich lizenziertem raub ge tier >
zu tode traumatizierte > also dann >>> tier kindern ....
das ... ja ein fach zu be weisender > wissen schaftlicher fakt !

also gebe es keine menschen würde > keine ent wickelung > 
natürlich keinen artikel 1 grund gesetz >  oder die andern grund rechte >
da diese zu tode traumatizierung > tag > täglich perpetiert !!!

an jeder strasen ecke > wo so ein raub tier seinen un fug treibe 
seine existenz voll führe > natürlich sind auch diese riesen ratten > 
mit dabei !

über haupt jede tier art > da nur vieher > etwas wollen von viehern ....
kein mensch würde auf die idee konmmen > etwa ein tier > einen freund nennen !
so etwas doofes kann nur ein führer oder seine gleich geschaltete > jugend 

nicht ein mal ein schimpanse > würde je auf diese ab artige idee kommen
so ein doofes trainier bares raub tier seinen freund ......

daraus folge dann diese alle tierischen ver herrlichungen >
also die welt meister schaft ge winnen in der un ge ziefer disziplin zb !!!

oder jeden menschen zum vieh gleich schalten .... 
weil > es darf keine mensch heit geben > sonst gebe es keinen end sieg !
über alles inteligente leben .... das un möglich ....

natürlich auch diese tierische werbung voll dabei >
wo es alles menschen würdige > gar nicht gebe >

der weil die tierische ver herrlichung voll ent brannt !
jede droge > jede tierische ver wöhnt heit > unter haltung > 
jede ver schleuderung der resourcen > das klima kippen
die ver seuchung der um welt mit sterbe mitteln und deren zu sätze >

alles ver treten > nur eben keine menschen würde > das garantiert tabu ....

daraus folge dann diese dauer hafte be seitungs not wendigkeit >
der ver fassungs gemäsen ordnung > da mit grund rechten > wie artikel 1 ...
2 ... 4 .... 13 .... 20 wäre keine zu tode traumatizierung mehr möglich !

und diese tierische mach haberei würde sich auf lösen > in einer generation
das natürlich muss ver hindert > wie es vom falsch staate > vor 70 jahr >

es darf keinen zweifel am end sieg geben .... 
wir > die ein ge bildeten tier kinder > müssen siegen !!!

da wir ... keine menschen würde haben > darf es niemand sonst auch nicht haben >
werden uns also nicht helfen lassen > das wäre ja das ende unserer ein bildung
auf solches ge tier sein !

also muss jeder wider stand be seitigt ! es darf keine menschen würde geben !!!
keinen rechts be helf ent sprechend > genau wie vor 70 jahr es keinen ...

wir haben kein an sprech bares ge wissen > jede regung ent sprechend iqnoriert !
auch den wider stand unter artikel 20 absatz 4 gebe es nicht mit uns !

die geschwister scholl müssen weg !

nur die totale > die gewalt same be siegung werden wir akzeptieren
und all diese arbeit schaffen > natürlich > 
                                            
erst dann werden wir kapitulieren !





galaktischer zentral rat

galaktische nation